Unser Winterdienst
- Schnee räumen auf Gehwegen, Einfahrten, Zugängen und Parkflächen
- Streuen bei Glätte mit zulässigen Streumitteln
- Für Privathaushalte, Hausverwaltungen und Gewerbe
Räum- und Streupflicht abgeben
In München sind Eigentümer für das Räumen und Streuen der angrenzenden Gehwege verantwortlich – je nach Mietvertrag auch Mieter. Wer das nicht selbst übernehmen kann oder will, gibt die Aufgabe an einen Dienstleister ab. Wir sorgen dafür, dass Wege sicher begehbar bleiben.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Wann wird geräumt und gestreut?
Die Zeiten richten sich nach den Vorgaben der Stadt und unserer Vereinbarung mit Ihnen. Das besprechen wir vorab.
Für welche Flächen bieten Sie Winterdienst an?
Für Gehwege, Einfahrten, Zugänge und Parkflächen von Privathäusern, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten vor Beginn der Saison. Sprechen Sie uns frühzeitig an, dann planen wir Ihr Objekt fest ein.